Fragen & Antworten
Fragen und Antworten zum Gemeinschaftlichen Wohnen
Wer kommt für die Wohn- und Verpflegungskosten auf?
Im Allgemeinen die Eingliederungshilfe der Kreise bzw. kreisfreien Städte, in denen die Bewohner*innen ihren 1. Wohnsitz angemeldet haben.
Welches Alter haben die Bewohner*innen ?
Bei uns werden Menschen mit besonderen Bedürfnissen ab 18 Jahren aufgenommen und bleiben, wenn möglich und gewünscht, bis zum Lebensende bei uns. Unsere älteren Bewohner*innen, die nicht mehr in den Werkstätten arbeiten, werden über Tag im Hause betreut.
Sind eine vorherige Besichtigung oder Probewohnen möglich?
Ja, nach vorheriger Absprache ist eine Besichtigung und ein Probewohnen möglich. Dieses geht meistens ein paar Tage, maximal eine Woche.
Sind die Wohngruppen rollstuhlgeeignet?
In Rendsburg ist das Erdgeschoss der Wohngruppen in der Prinzenstraße 14 sowie der rückwärtige Eingang speziell für Rollstühle ausgelegt. Unser Haus LeVi ist komplett barrierefrei.
Auch in Eckernförde sind einige Wohngruppen rollstuhlgeeignet.
Dürfen eigene Möbel mitgebracht werden?
Natürlich können eigene Möbel zur Einrichtung des Zimmers mitgebracht werden – zumindest im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzes.
Gibt es in den Häusern Wlan?
Ja, in allen Wohnhäusern gibt es Wlan.
Darf man in den Häusern rauchen?
Nein, in den Häusern darf nicht geraucht werden. Für Raucher wurden im Außenbereich spezielle „Raucherecken“ eingerichtet.
Wer ist Ansprechpartner*in?
Für jeden Bewohner und jede Bewohnerin gibt es eine feste Bezugsperson zur Betreuung in der Wohngruppe. Er oder sie ist Ansprechpartner in allen Belangen des täglichen Lebens und auch für Sie die erste Wahl als Kontaktperson. Natürlich sind auch die anderen Mitarbeiter*innen mit allen Bewohner*innen vertraut und können jederzeit weiterhelfen.
Wie funktioniert das mit dem Wäsche waschen?
Das wird allgemein von den Mitgliedern des Betreuungsteams geregelt. Bei entsprechender körperlicher und geistiger Fähigkeit kümmern die Bewohner*innen sich aber auch selbst um die Wäsche.
Fragen und Antworten zum ambulant betreuten Wohnen
Wer bezahlt die Betreuung?
Oft werden die Kosten von der Eingliederungshilfe des Kreises oder den kreisfreien Städten nach vorherigen Hilfeplangespräch übernommen.
Muss ich für eine Ambulante Betreuung in einer eigenen Wohnung wohnen?
Die Vielzahl der betreuten Menschen leben in eigenen Wohnungen. Einige leben aber auch bei den Eltern oder anderen Verwandten und wollen in näherer Zukunft in eine eigene Wohnung umziehen. Auch auf dem Weg dahin ist bereits eine ambulante Betreuung möglich.
Wobei hilft mir mein ambulanter Betreuer oder meine ambulante Betreuerin und wie oft?
Je nach Teilhabebedarf in vielen Bereichen des täglichen Lebens! Das sind z.B. Verständnisfragen in Bezug auf offizielle Briefe, etwa vom Vermieter oder vom Amt, oder die Begleitung bei Arztbesuchen. Auch beim Einkaufen, der Haushaltsführung oder der Freizeitgestaltung ist Unterstützung möglich.